Einschränkung Heißluftballonfahrt

Sofern sie oder ihr Fahrgast körperliche Einschränkung und/oder geistige Einschränkungen, welche den störungsfreien Ablauf der Heißluftballonfahrt gefährden können, aufweisen, können wir sie leider nicht befördern.

Gesundheitliche Einschränkung

Dies sind insbesondere Krankheiten, die gegebenenfalls sofortige ärztliche Hilfe erfordern (da der Heißluftballon regelmäßig nicht kurzfristig landen kann), aber eben auch Schwangerschaft, oder Erkrankungen, die eine erhöhte Gefahr der Verletzlichkeit bergen (Gelenk- und Knochenerkrankungen) oder Erkrankungen, die einen Kontrollverlust zur Folge haben können (Epilepsie).

Jegliche Einschränkung, Erkrankung oder besondere Verletzlichkeit ist deshalb bei Vertragsschluss mitzuteilen, sodass diese entscheiden kann, ob die Teilnahme möglich ist oder nicht. Entsteht diese Einschränkung erst nach Vertragsschluss, so ist dies dem Ballonteam ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Verschweigt der Fahrgast solche Umstände, kann der Pilot die Beförderung auch unmittelbar vor dem Start ablehnen.

Wird dem Ballonteam erst während der Heißluftballonfahrt eine entsprechende Einschränkung bekannt, kann es die Fahrt vorzeitig abbrechen. Der Fahrgast hat die daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.

Einschränkung Voraussetzungen

Die Mindestgröße für die Teilnahme an einer Ballonfahrt beträgt 1,30 Meter, das Mindestalter beträgt 12 Jahre.
Erscheint der Kunde oder der Fahrgast alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln oder bewusstseinsbeeinträchtigenden Medikamenten, so ist die Teilnahme an der Heißluftballonfahrt ausgeschlossen. Die Heißluftballonfahrt gilt in diesem Fall als schuldhaft versäumt, der Anspruch auf Leistung und Beförderungsanspruch ist verwirkt.

Das Ballonteam haftet für Personen- und Sachschäden nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen.
Schadenersatzansprüche aufgrund von Fahrtabsagen am Startplatz aus wetterbedingten, technischen, Flugsicherungs- oder sonstigen Gründen, die nicht vom Ballonteam verschuldet sind, sind ausgeschlossen.

Insbesondere hat der Kunde bzw. der Fahrgast keinen Anspruch auf Erstattung von vergeblich aufgewandten Fahrt/Reisekosten oder Ersatz für vergeblich aufgewandte Zeit.

Dies gilt nicht, wenn die kurzfristige Absage vom Ballonteam grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist.

Während der Ballonfahrt ist den Anweisungen der Mitarbeiter des Ballonteams und insbesondere den Anweisungen des Piloten unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist das Ballonteam berechtigt, die Fahrt vorzeitig abzubrechen. Der Fahrgast hat die daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.